Tür aus Brandschutzgründen immer geschlossen halten!
Beim Betreten Licht und Lüftung einschalten.
Auflageflächen abkleben, Dreiecksleisten und Pappe unterlegen.
Arbeitsschutz beachten! (Atemschutz, Augenschutz, Hautschutz & PSA)
Staub freie Zone - kein Schleifen/ Staub aufwirbeln.
Kein Lackieren mit der Sprühdose.
Achtsam mit trocknenden Gegenständen umgehen und diese nicht mit Öl oder Lack bespritzen.
Werkstücke zum Trocknen in die Lacktrockenregale legen.
Werkstücke mit Namen kennzeichnen und nachdem sie getrocknet sind, zügig wegräumen
Öllappen oder Lackrollen zum Trocknen auf dem Trockenständer ausbreiten. - Brandschutz!
Nach der Arbeit Lackdosen, Reste und Müll entsorgen. Und Werkzeuge wieder aus dem Raum entfernen.
Wenn Werkstücke trocknen, Lüftung eingeschaltet lassen. Beim Verlassen das Licht ausschalten.
Das Zwischenlagern und Abstellen von Gebinden ist untersagt. Rest entleerte Gebinde sind nach den gültigen Bestimmungen des Abfallentsorgers zu entsorgen.
Die Schleifmaschinen sind nicht für das Einpadden von Öl zu verwenden.
Stand 02/20245
Regeln und Erklärung zur Nutzung des Lackraums
Vor über 2 Monaten aktualisiert