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Vertragsdetails: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier sind die Leistungen definiert, die der Vertrag aktuell beinhaltet. #AGBs

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Verfasst von Dario Leydolph
Vor über einer Woche aktualisiert

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zwischen dir

im Folgenden „Mitglied“

und

Hafven GmbH & CO. KG, Kopernikusstr. 14, 30167 Hannover, HRA 203942, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Juergen Pleteit und Frau Karen Klauke:

im Folgenden „Betreiber“ oder "Hafven".

Der Vertrag beginnt mit der Anmeldung unter https://community.hafven.de/ im folgenden „Verwaltungssystem“ genannt. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von einer Partei gem. § 2 Nr. 5 schriftlich gekündigt werden. Sofern nicht anders angegeben beträgt der Abrechungszeitraum 1 Monat.

§ 1 Allgemeines

Mit der Mitgliedschaft erhält der Mitglied das Recht, die Leistungen des Betreibers zu buchen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, der im Verwaltungssystem angebotenen Dienstleistungen, der jeweils gültigen Preisliste und der Hausordnung.

Geschäftsbedingungen des Mitglieds, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen oder über diese hinausgehen, werden ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Betreibers nicht Bestandteil dieses Vertrages.

Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher, als auch an Unternehmer.

Der Betreiber ist berechtigt, Leistungen im Rahmen dieses Vertrages durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.

§ 2 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Dienstleistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

Im Fall einer Änderung des Umsatzsteuersatzes ändern sich die Preise entsprechend.

Das Mitglied verpflichtet sich, die abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Änderung gegenüber dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

Zugangskennung und persönliches Kennwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis monatlich bis zu 14 Tage vor Ende des Abrechungszeitraums kündigen. Der Vertrag endet nach Erfüllung der Mindestslaufzeit des aktuell für das Mitglied gültigen Tarifs. Bei Kündigung durch das Mitglied werden Vorauszahlungen nicht erstattet. Das Mitglied kann die gebuchten Dienstleistungen bis zum Ende des Vertragsverhältnisses beanspruchen. Die Kündigung kann schriftlich oder per e-Mail erfolgen, dies gilt auch für die fristlose Kündigung. Die Deaktivierung über das Verwaltungssystem gilt nicht als Kündigung.

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Für den Betreiber liegt ein Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn das Mitglied mit mehr als einer Abrechnung in Zahlungsverzug ist. Der Betreiber ist auch dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mietvertrag zwischen dem Betreiber und seinem Vermieter gleich welchen Rechtsgrunds beendet wird.

Ehemaligen Mitgliedern wird eine Wiederaufnahmegebühr von 60 EUR inklusive gesetzlicher Mehwertsteuer bei erneuter Vertragsschließung innerhalb der ersten 6 Monate nach Ende des vorherigen Vertragsverhältnisses berechnet. Ehemalige Mitglieder sind verpflichtet, dem Betreiber mitzuteilen, wann das vorherige Vertragsverhältnis beendet wurde.

§ 3 Leistungen / Leistungsort

Der Betreiber erbringt seine sämtlichen Leistungen ausschließlich in den Räumen Kopernikusstr. 14 in Hannover.

Das Mitglied erhält mit seiner Mitgliedschaft die kostenpflichtige Möglichkeit, einen Arbeitsplatz einschließlich Tisch, Stuhl, Internetzugang und Stromanschluss zu nutzen. Darüber hinaus kann das Mitglied auf verschiedenste Leistungen und Angebote des Betreibers zugreifen. Diese unterliegen Änderungen und sind in ihrer aktuellen Form dem Verwaltungssystem und der gültigen Preisliste zu entnehmen.

Die Nutzung der Dienstleistungen des Betreibers unterliegt unterschiedlichen Tarifarten. Je nach Tarifart ist die Nutzungsmöglichkeit auf einen bestimmten Umfang und / oder bestimmte Zeiten beschränkt. Soweit Art, Umfang und Zeit der Nutzung nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gilt ergänzend die jeweils gültige Preisliste.

Die Leistungen des jeweiligen Tarifes müssen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes in Anspruch genommen werden. Etwaiges Guthaben verfällt und wird nicht erstattet. Wenn das Mitglied den Tarif nicht wechselt, verlängert sich die Mindestlaufzeit des bereits gebuchten Tarifes um 1 Monat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Tarifwechsel kann jederzeit beantragt werden und erfolgt nach Erfüllung der Mindestlaufzeit des aktuellen Tarifs.

Pro Monat können maximal drei Veranstaltungen des Betreibers stattfinden, während derer Einrichtungen nicht oder eingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungstermin wird mindestens 2 Wochen im Voraus bekannt gegeben. Ansprüche wegen der verkürzten Öffnungszeit hat das Mitglied nicht. Das Mitglied ist verpflichtet alle eigenen Gegenstände aus den betroffenen Bereichen zu entfernen.

Das Mitglied ist verpflichtet, sich bei Ankunft in den Räumen des Betreibers im Verwaltungssystem anzumelden. Dem Mitglied muss mindestens immer ein „Day Pass“ zur Verfügung stehen oder im Tarif enthalten sein, um die Dienstleistungen nutzen zu dürfen. Ist die Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich, muss unverzüglich der Betreiber informiert werden.

Das Mitglied prüft vor Beginn seiner Nutzung die Ordnungsgemäßigkeit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung ist deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

Der Arbeitsplatz darf durch das Mitglied und nur für die eingangs genannte Firma und den angegebenen Zweck genutzt werden.

§ 4 Benutzungsordnung

Das Mitglied ist verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit allen Einrichtungen, insbesondere mit Maschinen und Werkzeugen von der Werkstattbetreuung, die durch den Betreiber gestellt wird, einweisen zu lassen. Das Mitglied weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch den Betreieber und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen zu befolgen und sein Verhalten darauf abzustimmen.

Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Betreibers, so z.B. die Nutzung der Räume, Maschinen und Werkzeuge, erfolgt auf eigene Gefahr.

Anweisungen des Personals des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertretung oder seiner Mitarbeiter/innen (Aufsichtspersonen) sind Folge zu leisten.

Das Mitglied hat sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.

Das Mitglied ist verpflichtet, die gesamte Einrichtung, alle Anlagen und insbesondere die Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Mitglieder haften für alle durch ihr Verschulden verursachte Schäden.

Schäden an Einrichtungsgegenständen, Maschinen oder dem Geäude sind den Mitarbeiter/innen des Betreibers unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Preise und Tarife

Die Preise und Tarife sind jederzeit auf http://hafven.de oder im Verwaltungssystem einsehbar.

Preise und Tarife können durch den Betreiber jederzeit geändert werden.

Die Verwaltung und Bestellung von Dienstleistungen des Betreibers nimmt jedes Mitglied selbst im Verwaltungssystem vor.

§ 6 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

Das Mitglied erkennt die öffentliche Hausordnung als verbindlich an.

Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist für das Mitglied jeder Zeit möglich, sofern es über einen Schlüssel zu den Räumlichkeiten verfügt. Der Betreiber stellt dem Mitglied erforderliche Schlüssel gegen eine in der Preisliste angegebene Gebühr zur Verfügung. Verfügt das Mitglied über keinen eigenen Schlüssel, ist der Zugang zu den Räumlichkeiten nicht garantiert.

Jedes Mitglied verpflichtet sich, wenn es als letztes die Räume des Betreibers verlässt, folgende Maßnahmen durchzuführen:

Schließen aller Fenster

Löschen aller Lichter

Schließen der Bürotür

Schließen des Hauseingangs (nur zwischen 19 Uhr und 7 Uhr)

Der Verlust eines Schlüssels oder einer Zugangskarte ist unverzüglich dem Betreiber zu melden. Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung aller daraus entstehenden Schäden.

Ein Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt den Betreiber zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt das Mitglied nicht dazu, den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für während der Zurückbehaltungsdauer angefallene Dienstleistungen zu mindern.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, nach ende der Nutzung seinen Arbeitsplatz vollständig zu räumen, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben.

Das Mitglied darf ausschließlich, die im Tarif angegebenen Leistungen nutzen.

Ressourcen, die nicht im gebuchten Tarif enthalten sind, müssen zur Nutzung seperat über das Verwaltungssystem gebucht werden.

Alle Arbeitsplätze und Gemeinschaftsflächen muss das Mitglied nach seiner Nutzung in einem ordentlichen, sauberen und nutzbaren Zustand zurücklassen. Alle persönlichen Gegenstände des Mitglieds sind mit Beendigung der Nutzung zu entfernen.

§ 7 Verfügbarkeit

Bei allen Tarifen kann die Verfügbarkeit der Arbeitsplätze, Maschinen oder Werkzeuge ausdrücklich nicht garantiert werden, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben.

Sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben können Arbeitsplätze, Maschinen oder Werkzeuge nicht reserviert werden. Die Nutzung dieser Einrichtungen ist nur so lange möglich, wie ungenutzte Einheiten zur Verfügung stehen.

Rückfragen und Beanstandungen können dem Betreiber ausschließlich per e-Mail an hello@hafven.de oder während der Sprechzeiten mitgeteilt werden. Die aktuell gültigen Sprechzeiten kann das Mitglied der Website des Betreibers unter http://www.hafven.de entnehmen.

§ 8 Haftung des Betreibers

Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen des Betreibers. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung. Jedes Mitglied ist selbst für eigene Gegenstände verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Soweit eine Haftung des Betreibers für Vermögens- oder Personenschäden gegenüber einem oder mehreren Mitgliedern besteht und nicht auf einer vorsätzlichen oder unerlaubten Handlung beruht, ist die Haftung auf 10.000,00 EUR je Mitglied begrenzt. Entsteht der Schadensersatzanspruch durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Mitgliedern und beruht dies nicht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet des Vorstehenden in der Summe auf 500.000,00 EUR begrenzt. Übersteigen die Ansprüche mehrerer Mitglieder diese Höchstgrenze, so wird der Anspruch des einzelnen Mitglieds in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstsumme steht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz desjenigen Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. Das Haftungslimit versteht sich einschließlich sämtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten.

Der Betreiber haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch Hafven bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/in, Aufsichtsperson u.ä.) haftet der Betreiber im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge.

Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet der Betreiber nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.

Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Betreiber geltend zu machen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Haftung des Mitglieds

Das Mitglied haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und vom Betreiber geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstals eines Gegenstandes, der dem Mitglied vom Betreiber geliehen oder überlassen wurde. Das Mitglied haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen.

§ 10 Internetzugang

Das Mitglied verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Betreiber sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu.

Das Mitglied hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoß gegen Urheberrechte haftet das Mitglied allein. Soweit der Betreiber hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich das Mitglied, den Betreiber von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigung der gegen den Betreiber geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an. Diese Einwendungen kann das Mitglied nur gegenüber dem Anspruchsteller geltend machen.

Es obliegt dem Mitglied allein, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Der Betreiber gewährt dem Mitglied Zugang zum Internet und stellt die Verbindung her. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht vom Betreiber, sondern von Dritten angeboten. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmäßigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Mitglied abrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch den Mitglied. Der Betreiber haftet nicht für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien. Etwa anfallende Nutzungsentgelte sind vom Mitglied zu zahlen. Das Mitglied ist nicht befugt, den Betreiber im Außenverhältnis zu verpflichten.

Der Betreiber weist den Kunden daraufhin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, das Computersystem des Mitglieds sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden. Der Betreiber übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen. Die Leistungen des Betreibers entbinden das Mitglied nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, regelmäßige Datensicherung sowie regelmäßige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zugangskontrolle.

§ 11 Leistungsstörungen

Leistungsstörungen hat das Mitglied dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Der Betreiber verpflichtet sich dazu, mit der Beseitigung binnen eines Werktages zu beginnen.

§ 12 Datenerfassung

Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Mitglieds darf vom Betreiber erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermäßigen Verbrauch wird das Mitglied rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Mitglied können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.

Die Videoaufnahmen der Überwachungsanlage, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle und Kaffeeverbrauch werden erfasst und gespeichert.

§ 13 Datenschutz

Der Betreiber beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz.

Das Mitglied ist einverstanden, dass seine angegebenen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Das Mitglied willigt ferner in die Übermittlung seiner Daten an Auskunfteien zwecks Bonitätsprüfung ein. Der Betreiber darf die Daten an Dritte, die Dienstleistungen für den Betreiber, die zum Betrieb erforderlich sind, weiterleiten.

Das Mitglied kann nach Beendigung der Mitgliedschaft die Löschung seiner Daten verlangen, soweit der Betreiber kein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn dem Betreiber gegenüber dem Mitglied noch Forderungen zustehen.

§ 14 Abrechnung und Zahlung

Dem Betreiber steht es frei, Vorschüsse für gebuchte Dienstleistungen zu verlangen. Rechnungen werden in der Regel monatlich erstellt und sind über das Verwaltungssystem jederzeit abrufbar. Die Rechnung ist bei der Erstellung sofort fällig und wird per SEPA(Elektronisches Lastschriftverfahren) automatisch eingezogen. Beim nicht erfolgten Einzug verpflichtet sich das Mitglied unverzüglich dem Betreiber dies mitzuteilen und selbst auf das in der Rechnung angegeben Kontos zu Überweisen. Dabei fallen Bankgebühren und eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR brutto an, die dem Mitglied bei der nächsten abrechnungsperiode in Rechnung gestellt werden.

Mit Ablauf von fünf Werktagen kommt das Mitglied in Verzug. Entscheidend ist der Zahlungseingang beim Betreiber. Die Parteien vereinbaren für die erste Mahnung eine Gebühr von 3,00 EUR brutto, für die zweite Mahnung eine Gebühr von 5,00 EUR brutto und für die dritte Mahnung eine Gebühr von 10,00 EUR brutto.

§ 15 Fotos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse

Das Mitglied willigt darin ein, dass der Betreiber Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen des Betreibers erstellt. Der Betreiber ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Das Mitglied stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien ausdrücklich zu.

§ 16 Postempfangsservice

Sofern das Mitglied den Postempfangsservice des Betreibers nutzt, verpflichtet es sich, mindestens ein Mal wöchentlich seine eingegangene Post abzuholen. Eingehende Post wird vom Betreiber eine Woche gelagert. Nach Ablauf der Woche ist der Betreiber berechtigt, die eingegangene Post an die vom Mitglied in der Anmeldung angegebene Anschrift zu versenden. Für die Weiterleitung wird pro versandtem Poststück eine Weiterleitungsgebühr von 10,00 EUR brutto zzgl. Porto vereinbart.

Alternativ zur Weitersendung kann das Mitglied auch ein Schließfach beim Betreiber mieten. Der Betreiber wird ermächtigt, das Schließfach des Mitglieds zu öffnen und die eingehende Post dort zu hinterlegen. Mit der Absendung der eingegangenen Post bzw. mit der Hinterlegung in das Schließfach endet die Verantwortung des Betreibers für die eingegangene Post des Mitglieds.

Sofern die eingegangene Post des Mitglieds nicht in das Schließfach hineinpasst, verschickt der Betreiber die Poststücke nach Ablauf der Lagerungsfrist zu den oben genannten Gebühren.

Post des Mitglieds, die dem Betreiber nach Ablauf der Nutzungszeit des Postempfangservices oder nach Beendigung der Mitgliedschaft zugeht, kann der Betreiber zu den oben genannten Konditionen an die letzte bekannte Anschrift des Mitglieds weiterleiten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Kann die Post unter dieser Anschrift nicht zugestellt werden, geht die Post entschädigungsfrei in das Eigentum des Betreibers über. Ebenso geht das Eigentum entschädigungsfrei auf den Betreiber über, wenn der Betreiber das Mitglied unter der angegebenen e-Mail-Adresse über einen Posteingang informiert hat, die Post zwei Monate gelagert hat, ohne dass das Mitglied seine Post abgeholt hat.

Hat das Mitglied mit dem Betreiber keine Vereinbarung über den Postempfang getroffen und gehen trotzdem Sendungen an das Mitglied beim Betreiber adressiert ein, ist der Betreiber ermächtigt eine Gebühr in Höhe von 3,00 EUR brutto je empfangener Sendung dem Mitglied in Rechnung zu stellen.

§ 17 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Hannover.

§ 18 Änderungen des Mitgliedsvertrages

Änderungen des Mitgliedsvertrages werden dem Mitglied spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per e-Mail oder im Verwaltungssystem und auf http://community.hafven.de angeboten.

Die Zustimmung der Änderungen gilt als erteilt, wenn das Mitglied seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Betreiber wird dann die geänderte Fassung des Mitgliedsvertrages der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.

§ 19 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag ersetzt alle vorhergehenden Verträge und Vereinbarungen zwischen den Parteien. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses. Die Parteien erklären, dass keine Nebenabreden oder Änderungen außerhalb dieses Vertrages bestehen. Die teilweise oder gänzliche Unwirksamkeit einer der vorstehenden Regelungen oder deren Nichtdurchführbarkeit berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine wirksame bzw. durchführbare Regelung zu treffen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung am Nächsten kommt. Diese Vereinbarung gilt entsprechend für den Fall der Lückenhaftigkeit dieses Vertrages.

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